ADVENTOURS PREISE
HOTEL LA NIGRITELLA
+++ Die Organisation und Buchung der Zimmer wird ebenfalls von uns übernommen +++
Das Hotel hat die ideale Lage für die täglichen Touren, da es nur 200 Meter von den Skihängen Campo Smith und Les Arnauds entfernt ist, neben welchen die Offroad Strecken für die Touren starten.
Das Hotel ist familienbetrieben und langjährige Anlaufstation für sehr viele Endurowanderer und Adventure Bike Fahrer: Gino Senigagliesi ist ein ehemaliger Skilehrer und fährt selbst mit seiner Trans Alp und Honda Trial Maschine in den umliegenden Bergen und hat ein offenes Ohr und viele Tipps für Motorradfahrer, die seine Region besuchen. Seine Frau Valeria Senigagliesi ist die "Michelinstern" gekrönte Chefköchin des Hauses und bereitet für alle Gäste typische Piemont Essen in gemütlich familiärer Atmosphäre.
Die speziell ausgearbeiteten Preise des Hotels beinhalten eine Übernachtung mit Halbpension mit inkludiertem Frühstück & Abendessen und einer sicheren Garage für die Motorräder:
PREISE im JULI:
1 x Einzelzimmer (Halbpension): 75€ pro Nacht
1 x Doppelzimmer (Halbpension): 70€ pro Nacht / pro Person
1 x Dreierzimmer (Halbpension): 65€ pro Nacht / pro Person
PREISE im AUGUST:
1 x Einzelzimmer (Halbpension): 80€ pro Nacht
1 x Doppelzimmer (Halbpension): 70€ pro Nacht / pro Person
1 x Dreierzimmer (Halbpension): 65€ pro Nacht / pro Person
PREISE im SEPTEMBER / OKTOBER:
1 x Einzelzimmer (Halbpension): 75€ pro Nacht
1 x Doppelzimmer (Halbpension): 70€ pro Nacht / pro Person
1 x Dreierzimmer (Halbpension): 65€ pro Nacht / pro Person
ADRESSE
Via Melezet, 96 10052 Bardonecchia (TO)
Tel: +39.0122.98.04.77
E-Mail: info@lanigritella.it
Web: www.lanigritella.it
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anbei finden sie alle allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung der AdvenTours. Bei weiteren Fragen bitte ich Sie mich direkt via Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren, um Unklarheiten zu vermeiden.
1. TOURVERTRAG
Der Tourvertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch AdvenTours (in der Folge kurz als Veranstalter bezeichnet) zustande und gilt für die Vertragspartner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Anmeldung gültigen Tourbeschreibung (siehe Website). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die Tour, insbesondere die Tourroute zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS
(1) Die Teilnahme an den Touren ist mit straßenzugelassenen Motorradmodellen aller Motorradmarken, die den Ansprüchen des jeweiligen Touren entsprechen, möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Motorrad an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Stollenreifen) entspricht. Den Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
(5) Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen.
Der Veranstalter und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES TOURGUIDES
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguides oder von Verkehrsvorschriften, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und der Teilnehmer ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tourpreises.
5. HAFTUNG
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil.
Die Haftung der AdvenTours wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des Tourpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die AdvenTours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
(2) Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterfertigt.
Durch die Anmeldung über die Website wird diese Haftungsbeschränkung automatisch akzeptiert und muss nicht noch einmal separat akzeptiert werden. Bei einer Übermittlung des Anmeldeformulars per E-Mail muss zeitgleich die unterschriebene Haftungsbeschränkung beim Veranstalter eingehen. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit dem Anmeldeformular übermittelt.
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass ohne akzeptierten und/oder unterfertigten Haftungsverzicht die Veranstalter verpflichtet sind, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist AdvenTours oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hiefür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall AdvenTours und den Tourguide schad- und klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
6. BEZAHLUNG
(1) Es kann eine Anzahlung von 20% innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung gefordert werden. Der restliche Betrag sollte bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn per Überweisung, oder persönlich vor Beginn der Tour beglichen werden.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte ist nicht möglich.
7. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Tour,
- 50 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Tour,
- 80 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Tour.
- Bei unangekündigtem Nichterscheinen an der Tour erfolgt keinerlei Erstattung.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per Post oder per E-Mail seitens des Veranstalters bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei diversen Serviceleistungen, wie zum Beispiel Hotelbuchungen, treten gesonderte Bedingungen in Kraft.
8. TOURABSAGE
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter die Tour bis zu einer Woche vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Buchungszusammenhang mit AdvenTours stehen, können nicht zurückerstattet werden.
9. UNWIRKSAMKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Tourvertrages zur Folge.
10. ANWENDBARES RECHT
Es gelangt das Deutsche Recht zur Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegen stehen.